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Rechtsschutz gegen Kindergeldprognoseentscheidungen der Familienkasse
Hat eine Prognose der Familienkasse ergeben, dass im laufenden Jahr die Einkünfte des noch in Berufsausbildung stehenden volljährigen Kinds voraussichtlich über der kindergeldrechtlichen Einkünfte- und Bezügegrenze liegen werden, und hat die Familienkasse deswegen bereits vor Ablauf des Kalenderjahrs die Kindergeldfestsetzung aufgehoben, ist im Falle einer Klageerhebung nur dieser Aufhebungsbescheid Gegenstand der finanzgerichtlichen Überprüfung. Das Finanzgericht muss in diesem Fall nicht etwa den Kindergeldanspruch für das ganze Jahr abschließend überprüfen und den hierfür erforderlichen Sachverhalt aufklären. Ein solches Vorgehen würde gegen den Grundsatz verstoßen, dass das Finanzgericht von der Verwaltung bisher nicht geprüfte Sachverhalte nicht aufgreifen und durch eigene Ermittlunge...