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Keine Ansparabschreibung bei Verpachtungsbetrieb
Die Sonderabschreibung nach § 7g EStG ist nur für Betriebe möglich, die aktiv am wirtschaftlichen Verkehr teilnehmen und eine werbende Tätigkeit ausüben. Betriebe mit bloßer Vermietungstätigkeit, die sich auf die Überlassung eines Betriebs zur Nutzung ohne eigene Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr beschränken, sind vom Anwendungsbereich des § 7g EStG ausgeschlossen.