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FG Hamburg 18.01.2006 VI 90/05, NWB direkt 19/2006 S. 3
Postaufgabevermutung im Rahmen des § 122 Abs. 2 AO
Wie die Zugangsvermutung des § 122 Abs. 2 AO kann auch das maschinelle Postaufgabedatum als tatsächlicher Absendetag nur durch ein substantiiertes Bestreiten in Zweifel gezogen werden.