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Einkommensteuer; | Aufwendungen für eine Heimdialyse (§ 33b EStG)
Heimdialysekosten können nach der II 20 nicht neben dem in Betracht kommenden Behinderten-Pauschbetrag (Grad der Behinderung in aller Regel 100) als agw. Belastung berücksichtigt werden. Hat der Behinderte im Einzelfall durch die Heimdialyse höhere Kosten, als sie ihm durch den Behinderten-Pauschbetrag abgegolten werden, können die gesamten Kosten an Stelle des Behinderten-Pauschbetrags im Rahmen des § 33 EStG anerkannt werden. In diesem Fall sind alle Aufwendungen nachzuweisen oder wenigstens glaubhaft zu machen. Die OFD Frankfurt a. M. hat keine Bedenken, wenn für diese Aufwendungen Aufzeichnungen über einen Repräsentativzeitraum - etwa sechs Monate - vorgelegt werden, die dann in den Folgejahren jeweils der Besteuerung zugrunde gel...