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Grunderwerbsteuer | Grunderwerbsteuerbefreiung bei Grundstücksübertragungen im Rahmen einer Öffentlich Privaten Partnerschaft (ÖPP)
Das Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung von Öffentlich Privaten Partnerschaften und zur Verbesserung gesetzlicher Rahmenbedingungen für Öffentlich Private Partnerschaften enthält in Art. 5 Änderungen der §§ 4 und 19 GrEStG. Nach § 4 Nr. 9 GrEStG sind Grundstückserwerbe und -übergänge im Rahmen von ÖPP unter bestimmten Voraussetzungen von der Grunderwerbsteuer befreit. Die Befreiung erfolgt nur für die Fallkonstellation, dass die juristische Person des öffentlichen Rechts Eigentümerin von Grundstücken i. S. von § 2 GrEStG ist und diese privaten Auftragnehmern im Rahmen einer ÖPP überträgt. Die Steuerbefreiung ist auf Erwerbsvorgänge anzuwenden, die nach dem verwirklicht werden. Erfolgte die Übertragung des Grundstücks auf den privaten Auftragnehmer – unter Erfüllung der übrigen Voraussetzungen – vor dem Inkrafttre...