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Finanzgerichtsordnung | Streitwert von sich steuerlich nicht auswirkenden Streitpunkten
Geht es in einem Rechtsstreit – neben anderen, nach § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG a. F. bezifferbaren Streitpunkten – um die Frage, ob das Finanzamt verpflichtet ist, im Einkommensteuerbescheid die über den Höchstbetrag hinausgehenden Versicherungszahlungen in zutreffender Höhe auszuweisen, sind hierfür im Zuge der Streitwertberechnung 10 v. H. des Auffangwerts gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2 GKG a. F. anzusetzen. ( NWB HAAAB-81198).