Streitwert bei Antrag auf Festhaltung derzeit steuerlich nicht
abziehbarer Versicherungsbeiträge
Leitsatz
Hat der Kläger den
„Ausweis der (sich derzeit infolge der Höchstbetragsregelung
steuerlich nicht auswirkenden) Versicherungsbeiträge im
Einkommensteuerbescheid in zutreffender Höhe” zur Vorsorge für
den Fall beantragt, dass das Bundesverfassungsgericht die
Höchstbetragsregelung ggf. für verfassungswidrig erklärt, so ist
der Streitwert insoweit mit 10 v.H. des Auffangstreitwerts (§ 13 Abs. 1 Satz 2 GKG) zu
schätzen.
Fundstelle(n): EFG 2006 S. 1011 Nr. 13 NWB-Eilnachricht Nr. 19/2006 S. 1577 HAAAB-81198
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FG des Saarlandes, Beschluss v. 21.02.2006 - 1 K 115/02
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