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KSR Nr. 5 vom Seite 10

Ertragsteuerliche Behandlung der Erbengemeinschaft und ihrer Auseinandersetzung

Steuerneutrale Erbauseinandersetzung auch künftig möglich

Dr. Hellmut Götz, Rechtsanwalt Steuerberater, Freiburg i. Br.

Die Finanzverwaltung hat das seit 1993 weitgehend unverändert gebliebene Anwendungsschreiben zur Erbauseinandersetzung insgesamt neu gefasst. Inhaltlich sind indes nur wenige Korrekturen erfolgt, wobei diese weitgehend durch die gesetzlichen Änderungen in § 6 Abs. 3 und 5 EStG sowie zur Realteilung in § 16 Abs. 3 Sätze 2 bis 4 EStG veranlasst waren.

Unveränderte Systematik

Beruhigend für den Rechtsanwender ist, dass die Systematik der steuerlichen Behandlung der Erbauseinandersetzung unverändert geblieben ist. Die seit mehr als 13 Jahren bewährten Prinzipien, die auf die Rechtsprechung des BFH zur Realteilung im Jahr 1990 zurückgehen, gelten unverändert weiter und erlauben auch künftig steuerneutrale Erbauseinandersetzungen. Die neuen Erlassregelungen sind auf alle offenen Fälle anzuwenden, so dass nur noch Erbauseinandersetzungen, die vor dem durchgeführt wurden, nach der alten Regelung zu behandeln sind.

Erbauseinandersetzung als prinzipiell unentgeltlicher Vorgang

Die ersten Textziffern des Verwaltungsschreibens sind weitgehend wörtlich aus dem alten Erlass übernommen worden. Soweit Änderungen erfolgten, sind si...

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