Deutsch-russisches Doppelbesteuerungsabkommen vom – Vergütungen der Stiftung Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland, Repräsentanz Moskau (Deutsches Historisches Institut Moskau), an ihre Mitarbeiter als Bezüge aus öffentlichen Kassen
Bezug:
Bei den deutsch-russischen Verständigungsgesprächen im August 2005 und Januar 2006 (Verständigungsvereinbarungen vom ) haben Vertreter des Bundesministeriums der Finanzen und Vertreter des Finanzministeriums der Russischen Föderation zur einheitlichen Auslegung und Anwendung des Abkommens vereinbart; daß die Stiftung Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland (D.G.I.A.) als vergleichbare Einrichtung gemäß Ziffer 6 Satz 3 des Protokolls zum DBA-Russland anzusehen ist. Damit besteht Einvernehmen, daß ungeachtet der Bestimmungen des Artikels 15 DBA-Russland die von der D.G.I.A. aus öffentlichen Mitteln an die entsandten Mitarbeiter der Stiftung Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland, Repräsentanz Moskau (Deutsches Historisches Institut Moskau), gezahlten Vergütungen nur in der Bundesrepublik Deutschland besteuert werden können.
Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main v. - S 1307 A - 77.02 - St 5a
Fundstelle(n):
MAAAB-82754