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FG Nürnberg 18.02.2000 VII 106/98

Steuerberatung; | Gesamtnote von 4,5 in der Steuerberaterprüfung

§ 28 Abs. 1 Satz 2 DVStB ist dahingehend auszulegen, dass die Steuerberaterprüfung auch dann bestanden ist, wenn als Ergebnis eine Gesamtnote zwischen 4,16 und 4,50 (,,ausreichend'') erzielt wird ( nrkr., DStRE 2001, 50; Az. beim BFH: VII R 38/00).

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