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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - IV 13/2003

Gesetze: AO § 171 Abs. 3, AO § 171 Abs. 3a, AO § 177 Abs. 1, AO § 181 Abs. 1, BewG § 19 Abs. 1 Nr. 2

Einheitsbewertung des Betriebsvermögens von doppelstöckigen Personengesellschaften; Feststellungsverjährung

Leitsatz

Zur Feststellung des Einheitswerts des Betriebsvermögens bei doppelstöckigen Personengesellschaften im zweistufigen Feststellungsverfahren.

Zur Anwendung des § 171 Abs. 10 S. 2 AO i.V.m. Art. 97 § 10 Abs. 8 EGAO auf solche Fälle, in denen im Zeitpunkt des Inkrafttetens der Regelungen des § 171 Abs. 10 S. 2 AO zwar die durch eine Außenprüfung auf der Ebene der Folgesteuern (beim Gesellschafter) in Gang gesetzte Frist nach § 171 Abs. 4 AO noch lief, hingegen die Frist nach § 171 Abs. 10 S. 1 AO bereits abgelaufen war.

Freistellung des Betriebsvermögens französischen bzw. italienischer Untergesellschaften durch Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich und Italien.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
ZAAAB-82702

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 30.09.2004 - IV 13/2003

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