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FG Münster Urteil v. - 3 K 3639/03 Erb EFG 2006 S. 1184 Nr. 15

Gesetze: ErbStG § 13 Nr 2, BGB § 330, BGB § 430, ErbStG § 7 Abs 1 Nr 1

Erbschaft- und Schenkungsteuer:

Einräumung einer Gesamtgläubigerschaft für eine Rente als freigebige Zuwendung

Leitsatz

Wird ein vertragliches, lebenslanges Rentenrecht, das als Gegenleistung für eine vorweggenommene Erbfolge vereinbart ist, vertraglich auch auf den Ehegatten des Übertragenden erstreckt und erhält der Ehegatte auch die tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf die gezahlten Rentenleistungen, so liegt eine schenkungsteuerpflichtige freigebige Zuwendung des Übertragenden an den Ehegatten vor. Mangels eines unterhaltsrechtlichen Anspruchs auf Zuwendung eines lebenslangen Rentenstammrechts handelt es sich nicht um eine nach § 13 Nr. 12 ErbStG steuerfreie Unterhaltsleistung.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2007 S. 307 Nr. 5
EFG 2006 S. 1184 Nr. 15
KÖSDI 2006 S. 15233 Nr. 9
PAAAB-82701

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FG Münster, Urteil v. 16.02.2006 - 3 K 3639/03 Erb

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