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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 1 K 3274/05

Gesetze: GG Art. 3, EStG § 3 Nr. 12, EStG § 9 Abs. 1, EStG § 10 Abs. 3, EStG § 22 Nr. 1a, FGO § 74

Aussetzung des Verfahrens wegen anhängiger Rechtsstreite

Leitsatz

  1. Erzielt ein Steuerpflichtiger nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ist für 1988 eine Aussetzung des Verfahrens wegen begrenztem Abzug von Vorsorgeaufwendungen nicht geboten.

  2. Die anhängigen Revisionsverfahren wegen teilweiser Steuerfreiheit von Abgeordnetengehältern gebieten keine Aussetzung des Verfahrens, wenn der Kläger beantragt, seine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu 30 Prozent steuerfrei zu belassen.

  3. Beiträge zur Rentenversicherung stellen Aufwendungen zum Erwerb eines Wirtschaftsgutes in Form eines Rentenstammrechts dar und sind somit keine vorweggenommenen Werbungskosten.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
EAAAB-82693

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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 24.11.2005 - 1 K 3274/05

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