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BFH 14.02.2006 VIII R 49/03, BBV 5/2006 S. 135

Bezug von Freiaktien aus einer Beteiligung an einer niederlän­dischen AG statt Dividende

Ersetzen Freiaktien einer niederländischen AG entsprechend einem vereinbarten Wahlrecht die Bardividende, werden nach einer Entscheidung des BFH Einnahmen aus Kapitalvermögen erzielt, die der Einkommen­steuer nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG unterliegen.

Begründung: Nach Auffassung des Gerichts lagen die Voraussetzungen der §§ 17 KapErhStG für einen steuerfreien Erwerb insoweit nicht vor. Eine tatsächliche Vermutung spre-S. 136che vielmehr dafür, dass der Wert der Freiaktien zumindest dem Betrag der „ersetzten” Bardividende entspreche.

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