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Schenkung von Gesellschaftsanteilen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge
Die unentgeltliche Übertragung von Gesellschaftsanteilen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge unter Nießbrauchsvorbehalt erfordert die vorherige Entnahme der Anteile aus dem Betriebsvermögen in das Privatvermögen des Übertragenden. Das vorbehaltene Nießbrauchsrecht entsteht dabei im Privatvermögen des Berechtigten.
Das Nießbrauchsrecht an einem Kapitalgesellschaftsanteil gehört zum Privatvermögen und stellt gerade kein Sonderbetriebsvermögen des als Mitunternehmer anzusehenden Nießbrauchsberechtigten an einer Kommanditbeteiligung dar, wenn die folgenden Voraussetzungen vorliegen:
Die Kapitalgesellschaft unterhält eine eigene Geschäftstätigkeit, und
zwischen der Personengesellschaft und der Kapitalgesellschaft besteht keine enge wirtschaftliche Verflechtung.
In der Ablösung des Nießbrauchsrech...