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BFH 23.10.1996 I R 71/95

Körperschaftsteuer; | Befreiung von Beschränkungen des § 181 BGB nach Abschluß von In-sich-Geschäften (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG)

Der Alleingesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ist rechtswirksam von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit, wenn die Befreiung nach Abschluß von In-sich-Geschäften in der Satzung geregelt und im Handelsregister eingetragen wird. Die In-sich-Geschäfte sind dann als nachträglich genehmigt anzusehen. Das steuerrechtliche Rückwirkungsverbot steht dem nicht entgegen, vorausgesetzt, den In-sich-Geschäften liegen klare und von vornherein abgeschlossene Vereinbarungen zugrunde ().

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