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            BMF 12.04.2006  IV B 3 - S 1311 - 75/06, NWB direkt 18/2006 S. 6
Von Organen der EU gezahltes Tagegeld für in ihrem Bereich verwendete Beamte
Das EU-Tagegeld ist Arbeitslohn. Es bleibt steuerfrei, soweit es auf steuerfreie Auslandsdienstbezüge angerechnet wird. Für das EU-Tagegeld ist die Vorschrift über Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit des jeweiligen DBA anzuwenden; die Kassenstaatsklauseln finden keine Anwendung. Danach hat der Staat das Besteuerungsrecht, in dem die nichtselbständige Arbeit ausgeübt wird.