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Unterhaltszahlungen eines im Ausland getrennt lebenden Ehegatten
§ 22 Nr. 1a EStG regelt abschließend, unter welchen Voraussetzungen Unterhaltszahlungen als sonstige Einkünfte steuerbar sind. Ein Rückgriff auf § 22 Nr. 1 EStG ist nicht möglich. Das (BStBl 1998 I S. 1392) beinhaltet dementsprechend eine unzutreffende Auslegung des anzuwendenden Rechts. Durch ein Doppelbesteuerungsabkommen können keine nationalen Besteuerungsrechte konstituiert werden.