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BFH 17.01.2006 VIII R 60/02, BBK 9/2006 S. 4596

Erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags für eine vermögensverwaltende GmbH & Co. KG (§ 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG)

Einer grundstücksverwaltenden GmbH & Co. KG steht gleichwohl die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG zu, wenn sie für ihre Schwester-Personengesellschaft unentgeltlich Sicherheiten durch Bürgschaften, Grundschulden und Schuldmitübernahmen gestellt hat.

Nach dem gehört zur Vermögensverwaltung i. S. von § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG auch die unentgeltliche oder entgeltliche Belastung des eigenen Grundbesitzes mit Grundschulden, sofern die Sicherheitengestellung nicht den Umfang einer gewerblichen Betätigung annimmt. Gleiches gilt für die Schuldmitübernahmen und Bürgschaften, denn diese sind nur aufgrund des Grundbesitzes werthaltig und gehören daher ebenfalls zur Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes.

Die erweiterte Kürzung wird schließlich nicht durch § 9 Nr. 1 Satz 5 GewStG ausgeschlossen, da d...

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