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BAG 11.04.2006 9 AZR 369/05, NWB 18/2006 S. 144

Öffentlicher Dienst | Auswirkungen einer tariflichen Arbeitszeiterhöhung bei Altersteilzeit im Blockmodell

Bei einem Altersteilzeitarbeitsverhältnis im Blockmodell vermindert sich die wöchentliche Arbeitszeit auf die Hälfte. Entscheidend für die Berechnung ist die bei Abschluss des Altersteilzeitarbeitsvertrags geltende Stundenzahl, und zwar für die gesamte Dauer der Altersteilzeit. Erhöht sich die tarifliche Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten, bleibt die des in Altersteilzeit Beschäftigten gleich. Angepasst werden kann aber die Höhe des Entgelts, nämlich dann, wenn sich das während der Altersteilzeit zu zahlende Entgelt im Verhältnis der Arbeitszeiten Teil- und Vollzeit bemisst. Eine solche Regelung besteht im öffentlichen Dienst. Das BAG hat diese Grundsätze der Entgeltkürzung nun für im Schuldienst beschäftigte Lehrer des Landes Nordrhein-Westfalen bestätigt (

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