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Mietrecht | Aufnahme eines Lebensgefährten als Untermieter
Ein Mieter ist grundsätzlich nicht berechtigt, ohne Erlaubnis des Vermieters seine Lebensgefährtin in die Mietwohnung aufzunehmen. Der Vermieter ist zur Verweigerung der Erlaubnis jedoch nur berechtigt, wenn in der aufzunehmenden Person tatsächlich auch ein wichtiger Grund vorliegt. Zwecks Prüfung eines eventuellen Versagungsgrunds kann der Vermieter beispielsweise verlangen, dass ihm der Name der Person genannt wird, soweit dieser zur Identifizierung reicht ().