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Darlehensrecht | Verbraucherrechte bei kreditfinanzierten Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds
Wird dem Verbraucher vom Fondsbetreiber (oder dessen Betriebsbeauftragten) zugleich mit den Anlageunterlagen der Kreditantrag einer Bank vorgelegt, die sich dem Fondsbetreiber gegenüber bereits zur Finanzierung bereit erklärt hatte, liegt regelmäßig ein verbundenes Geschäft vor (§ 9 Abs. 1 VerbrKrG). Daraus erwachsen dem Verbraucher mehrere Rechte: Wird er durch falsche Angaben zum Erwerb einer Fondsbeteiligung bewogen, kann er Ansprüche gegen die Fondsgesellschaft auch dem finanzierenden Kreditinstitut entgegenhalten oder den Darlehensvertrag anfechten (§ 123 BGB). Daneben bestehende Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen gegen den Vermittler kann der Darlehensnehmer auch direkt gegen die Bank geltend machen. Insoweit bestätigt der XI. Senat (, XI ZR 29/05, XI ZR 106/05, XI ZR 219/04) die Angleichung seiner Rechtsprechung an diejenige des II. Senats und die europarechtlichen Vorgaben (