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BMF 12.04.2006 IV B 3 - S 1311 - 75/06, NWB 18/2006 S. 139

Einkommensteuer | Steuerliche Behandlung des von Organen der EU gezahlten Tagegelds für in ihrem Bereich verwendete Beamte

Das EU-Tagegeld ist nach dem NWB OAAAB-82454 Arbeitslohn. Es bleibt steuerfrei, soweit es auf steuerfreie Auslandsdienstbezüge angerechnet wird (§ 3 Nr. 64 EStG i. V. mit § 9a Abs. 2 BBesG). Für die dem Beamten gewährten Inlandsdienstbezüge steht nach den Vorschriften des jeweils einschlägigen DBA über die Bezüge aus öffentlichen Kassen der Vertragsstaaten Deutschland als Kassenstaat das Besteuerungsrecht zu. Der inländische Dienstherr bleibt weiterhin Arbeitgeber im abkommensrechtlichen Sinne. Für das EU-Tagegeld ist die Vorschrift über Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit des jeweiligen DBA anzuwenden; die Kassenstaatsklauseln finden keine Anwendung. Danach hat der Staat das Besteuerungsrecht, in dem die nichtselbständige Arbeit ausgeübt wird. Ist der Beamte (...BStBl 2002 I S. 483

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