Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 5 K 1070/02

Gesetze: GrEStG § 1 Abs. 1, GrEStG § 16 Abs. 1 Nr. 1, BGB § 242

Rückgängigmachen eines Grundstückskaufvertrages

Leitsatz

  1. Rückgängig gemacht im Sinne des § 16 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG ist ein Grundstückserwerbsvorgang erst dann, wenn sich die Vertragspartner auch tatsächlich derart aus ihren vertraglichen Bindungen entlassen haben, dass der Veräußerer seine ursprüngliche Rechtstellung wiedererlangt hat und dem Erwerber keine Möglichkeit mehr zur Verfügung über das Grundstück verbleibt.

  2. Entsprechendes gilt, wenn im Zusammenhang mit dem Rückgängigmachen des Erwerbsvorgangs eine Weiterveräußerung des Grundstücks erfolgt.

  3. Die Anwendung des § 16 Abs. 1 GrEStG ist dann ausgeschlossen, wenn dem ursprünglichen Erwerber eine aus dem rückgängig gemachten Erwerbsvorgang herzuleitende Rechtsposition verbleibt, die ihm eine Weiterveräußerung des Grundstücks im eigenen wirtschaftlichen Interesse ermöglicht und der Erwerber diese Möglichkeit auch tatsächlich ausgeübt hat.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
GAAAB-82435

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 12.12.2005 - 5 K 1070/02

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen