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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - IV 228/02

Gesetze: StromStG § 4 Abs. 2, StromStG § 9 Abs. 4

Begünstigter Strombezug

Leitsatz

Die Erlaubnis zur Entnahme von begünstigtem Strom (hier für eine Druckerei als Unternehmen des produzierenden Gewerbes) wirkt konstitutiv. Sie kann nicht rückwirkend erteilt werden.

Fundstelle(n):
CAAAB-82432

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 26.01.2006 - IV 228/02

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