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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - III 119/05

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2b

Überschreitung der Viermonatsfrist des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2b EStG

Leitsatz

Für ein Überschreiten der Viermonatsfrist des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2b EStG kommt es auf ein Verschulden nicht an. Entscheidend ist für den Anspruch auf Kindergeldfestsetzung grundsätzlich nur, ob die Übergangszeit vor Ableistung des gesetzlichen Wehr- oder Zivildienstes mehr als vier Monate betragen hat. Das gilt auch für den Fall, dass mit einer Überschreitung der Übergangszeit nicht zur rechnen war und unabhängig davon, ob diese Verzögerung vom Kind zu vertreten ist.

Fundstelle(n):
IAAAB-82430

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 03.01.2006 - III 119/05

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