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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 3 K 47/04 EFG 2006 S. 910 Nr. 12

Gesetze: ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 4

Erbschaftsteuerliche Berücksichtigung von Zahlungen aus einer Risikolebensversicherung

Leitsatz

Hat der Erblasser bei einer von ihm abgeschlossenen Risiko-Lebensversicherung den Erben als Begünstigten eingesetzt, unterliegen die nach dem Tode des Erblassers an den Erben geleisteten Zahlungen aus der Risiko-Lebensversicherung nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG mit dem vollen Auszahlungsbetrag der Erbschaftsteuer.

Fundstelle(n):
DStRE 2006 S. 810 Nr. 13
EFG 2006 S. 910 Nr. 12
KAAAB-82412

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 16.11.2005 - 3 K 47/04

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