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Niedersächsisches Finanzgericht Beschluss v. - 1 KO 24/05 EFG 2006 S. 1012 Nr. 13

Gesetze: GKG

Verbindung mehrerer Klagen zu gemeinsamer Verhandlung beeinflusst den Streitwert der Verhandlungsgebühr

Leitsatz

Werden mehrere Verfahren zu gemeinsamer Verhandlung miteinander verbunden, kann die Verhandlungsgebühr nicht in gleicher Weise errechnet werden, wie wenn drei getrennte Verfahren mit drei getrennten Verhandlungen stattgefunden hätten. Es ist daher sachgerecht, die Verhandlungsgebühr nur einmal festzusetzen und dabei von einem der höheren Bedeutung entsprechenden höheren Streitwert auszugehen. Die Erhöhung des Streitwerts bemisst sich nach der Summe der Streitwerte der einzelnen Klagen.

Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 1012 Nr. 13
KÖSDI 2006 S. 14927 Nr. 1
RAAAB-82401

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Niedersächsisches Finanzgericht, Beschluss v. 16.12.2005 - 1 KO 24/05

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