Verlegung des Familienwohnsitzes für Annahme einer doppelten Haushaltsführung grundsätzlich unschädlich
Leitsatz
Wird im Anschluss an die beruflich bedingte Begründung einer doppelten Haushaltsführung der Familienwohnsitz an einen dritten
Ort verlegt, so kann Anlass zu der Prüfung bestehen, ob damit der berufliche Veranlassungszusammenhang für die Beibehaltung
der Zweitwohnung am Beschäftigungsort entfallen ist.
Dies ist zu verneinen, wenn gegen einen Nachzug der Familie und damit eine Beendigung der Notwendigkeit einer doppelten Haushaltsführung
sprechende Gründe (Fehlen einer geeigneten, bezahlbaren Wohnung am Beschäftigungsort, befristetes Arbeitsverhältnis) nachvollziehbar
dargelegt werden können.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2006 S. 563 Nr. 8 INF 2006 S. 446 Nr. 12 KÖSDI 2006 S. 15119 Nr. 6 NWB-Eilnachricht Nr. 12/2006 S. 923 UAAAB-82397
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 12.01.2006 - 16 K 589/04 E
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