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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 12 K 7052/03 F EFG 2006 S. 571 Nr. 8

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1, EStG § 21 Abs. 1, HGB § 255 Abs. 2

Aufwendungen für Einfügung bisher nicht vorhandener Bestandteile in ein Gebäude nach seiner Fertigstellung (Substanzvermehrung) als nachträgliche Herstellungskosten

Leitsatz

  1. Die Aufwendungen für den Umbau eines bislang vermieteten Großraumbüros in vier getrennt vermietbare Einzelbüros unter Verwendung von Rigips-Ständerwerk stellen aufgrund der darin liegenden Substanzvermehrung und Erweiterung der Nutzungsmöglichkeit Herstellungskosten dar.

  2. Ein Gebäudebestandteil erfüllt nicht bereits deshalb i.S.d. , BStBl. I 1996, 1442, weiterhin die bisherige Funktion, wenn er dem Gebäude zur Abwendung von Mietausfällen hinzugefügt wurde; dies erfordert vielmehr die Beseitigung oder Abwendung von Gebäudeschäden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DB 2006 S. 1082 Nr. 20
EFG 2006 S. 571 Nr. 8
StuB-Bilanzreport Nr. 11/2006 S. 437
DAAAB-82381

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 17.06.2005 - 12 K 7052/03 F

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