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FG Münster 28.10.2005 11 K 2505/05 E, IWB 8/2006 S. 1034

Einkommensteuer | zur Abzugsfähigkeit von Auslandsspenden

▶ Urteil: Die Ungleichbehandlung von Zuwendungen an in- und ausländische gemeinnützige Einrichtungen verstößt nicht gegen Gemeinschaftsrecht. Sie ist jedenfalls durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt (EFG 2006, S. 357).

▶ Hinweis: Streitig war die Abzugsfähigkeit einer an ein portugiesisches „Centro Popular” erfolgten Sachspende. Nach deutschem Steuerrecht sind Spenden, die unmittelbar an ausländische gemeinnützige Einrichtungen erfolgen, nicht abziehbar (§ 10b EStG i. V. mit § 49 EStDV). Nach Auffassung des FG entspricht dieses Ergebnis dem Gesetzeszweck. Die mit der Beschränkung des Sonderausgabenabzugs verbundene Begünstigung inländischer gegenüber ausländischen gemeinnützigen Einrichtungen verstößt nach Auffassung des FG nicht gegen Gemeinschaftsrecht. Eine etwaige Beschränkung der Grundfreiheiten sei...

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