Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer | Verlustberücksichtigung bei Vercharterung einer Segelyacht
▶ Urteil: Die Vercharterung eines im deutschen Schiffsregister eingetragenen Schiffes führt zu Einkünften aus VuV. Es handelt sich um „ausländische Einkünfte” i. S. von § 2a Abs. 1 Nr. 6a EStG, sofern das Schiff in einem ausländischen Hafen (hier: in der Türkei) seinen regelmäßigen Standort hat (EFG 2006, S. 172).
▶ Hinweis: Die Vercharterung einer Segelyacht ist grundsätzlich keine ihrer Art nach gewerbliche Tätigkeit (vgl. , BFH/NV 2000, S. 1333). Auch der häufige und kurzfristige Mieterwechsel verleiht nach Auffassung der Rechtsprechung einer Vermietung noch keinen gewerblichen Charakter. Dies gilt auch dann, wenn eine einzelne in einem üblichen Yachthafen stationierte Segelyacht mit Hilfe eines gewerblichen Vermittlungsunternehmens verchartert wird, das weitere Yachten anderer Eigner vermittelt und zusätzliche, ...