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IWB 8/2006 S. 1037

Schweiz | Abschaffung der Heiratsstrafe bei Ehegattenbesteuerung

Ehegatten sind in der Schweiz grundsätzlich zusammen zu veranlagen, sofern sie verheiratet sind und nicht dauernd getrennt leben. Eine getrennte Veranlagung oder ein Splittingverfahren ist auf Ebene des Bundes nicht möglich. Um den Nachteil des progressiven Einkommensteuertarifs bei Verheirateten, insbesondere bei Doppelverdienern, der sog. „Heiratsstrafe”, besser auszugleichen, hat der Schweizer Bundesrat seinen Beschluss vom 15.2.2006 mit den folgenden Sofortmaßnahmen im Rahmen einer „Kombilösung” am 10.3.2006 konkretisiert: Vorgesehen ist, dass der Freibetrag für Doppelverdiener für das niedrigere zweite Einkommen von 7.000 (2005) und 7.600 CHF (2006) auf 50 % des Zweiteinkommens, maximal 12.500 und minimal 7.600 CHF, angehoben wird. Zusätzlich soll ein neuer Freibetrag für alle Ehegatt...

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