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Norwegen | Einführung Wegzugsbesteuerung für natürliche Personen
Norwegen hat zum eine Wegzugsbesteuerung für unbeschränkt Steuerpflichtige, die im Privatvermögen Beteiligungen an Kapitalgesellschaften halten, eingeführt. Diese Regelung tritt an die Stelle der bisher geltenden erweiterten unbeschränkten Steuerpflicht, nach der realisierte Veräußerungsgewinne innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren nach Wegzug in Norwegen steuerpflichtig waren. In Anlehnung an die Vorgaben im EuGH-Urteil zu Lasteyrie du Saillant (Rs. C-9/02) vom ist der Wert der Beteiligung zum Zeitpunkt des Umzugs festzustellen, die Steuerschuld wird jedoch ohne Sicherheitsleistung bis zum Zeitpunkt des tatsächlichen Verkaufs zinslos gestundet, wenn eine steuerliche Ansässigkeit in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) begründet wird. Sofern der Umzug ...