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Pauschalsteuer für WM-Tickets
VIP-Logen-Erlass gilt bei Fußballweltmeisterschaft auch für Hospitality-Leistungen
Im August letzten Jahres hat das BMF bei den Aufwendungen für VIP-Logen in Sportstätten die Möglichkeit eröffnet, die Zuwendungen beim Leistenden zu versteuern (siehe NWB direkt 37/2005). Diese Möglichkeit wurde nun mit Schreiben v. auf so genannte Hospitality-Leistungen im Rahmen der Fußballweltmeisterschaft ausgedehnt. Weiterhin ungeklärt ist jedoch, ob diese abgeltende Besteuerung auch auf „normale” Tickets und sonstige Zuwendungen von dritter Seite angewendet werden kann.
Aufwendungen für VIP-Logen in Sportstätten
Sponsort ein Steuerpflichtiger eine Sportveranstaltung und erhält er dafür als Gegenleistung neben Werbeleistungen, wie z. B. Lautsprecherdurchsagen oder Werbung in Vereinsmagazinen, auch Eintrittskarten für VIP-Logen, liegt ein Gesamtpaket von Leistungen vor. Die Eintrittskarten beinhalten dabei im Allgemeinen auch die Möglichkeit zur Bewirtung der Gäste. Lädt der Unternehmer eigene Arbeitnehmer oder Geschäftsfreunde bei Veranstaltungen in die VIP-Logen ein, führt dies bei den Empfängern in der Regel zu Einnahmen, die auch steuerlich zu berücksichtigen sind.
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Mit dem hat die Finanzverwaltung die M...