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Eigenheimzulageanspruch bei Herstellung einer Wohnung im Haus eines Dritten aufgrund schuldrechtlichen Wohnrechts
Errichtet der Sohn im bisher nicht ausgebauten Dachgeschoss des elterlichen Hauses eine abgeschlossene Wohnung, so kann er auch dann als wirtschaftlicher Eigentümer zur Inanspruchnahme von Eigenheimzulage berechtigt sein, wenn das ihm von den Eltern eingeräumte zeitlich unbegrenzte, innerhalb der Familie vererb- und veräußerbare Dauernutzungsrecht zwar nicht im Grundbuch eingetragen worden ist, er aber bei vorzeitiger Beendigung des Dauernutzungsrechts einen nach dem Verkehrswert bemessenen Abfindungsanspruch gegen die Eltern hat. Ihm steht auch dann weiter Eigenheimzulage zu, wenn er vor Ablauf des Förderzeitraums auszieht und die Wohnung einer Angehörigen unentgeltlich zur Nutzung überlässt.