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Recht zur Besteuerung einer Abfindungszahlung aus Pensionsfonds
Eine Abfindungszahlung für das aufgrund einer Versorgungsvereinbarung während der inländischen Tätigkeit eines Arbeitnehmers in einem Pensionsfonds angesammelte Kapital stellt keine dem Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaats unterliegende ruhegehaltsähnliche Vergütung i. S. des Art. 18 Abs. 1 DBA-USA, sondern ein nachträgliches Zusatzentgelt für die im Inland erbrachten Dienstleistungen dar.