Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Abgrenzung laufender Gewinn/Betriebsaufgabegewinn
Überführt der Steuerpflichtige das Betriebsgrundstück (welches nicht das einzige Wirtschaftsgut ist) von dem Betrieb, den er aufgibt, zu Buchwerten in eine eigens hierfür neu gegründete Grundstücksverwaltungs-KG, die erhebliche Schulden auf dem Grundstück übernimmt, liegt keine tarifbegünstigte Betriebsaufgabe, sondern eine Gewinnrealisierung vor, die dem laufenden Gewinn zuzuordnen ist.