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Grundstücksvermietung als Teilbetrieb
Die Frage, ob durch die Vermietung mehrerer Grundstücke im Rahmen einer Betriebsaufspaltung ein einheitlicher Gewerbebetrieb oder mehrere einzelne Gewerbebetriebe vorliegen, richtet sich danach, ob zwischen den einzelnen Vermietungen eine wirtschaftliche Verflechtung besteht oder eine sachliche Selbständigkeit einzelner Besitzunternehmen besteht. Die Grundstücksvermietung eines Besitzunternehmens kann als Teilbetrieb ausgeübt werden, wenn sie für sich gesehen die Voraussetzungen eines Gewerbebetriebs erfüllt und sich als gesonderter Verwaltungskomplex aus dem Gesamtbetrieb heraushebt.