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Verlustabzugs bei Ablehnung einer Einkommensteuerveranlagung
Ein erstmaliger Bescheid über die Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs nach § 10d EStG bis zum Ablauf der Feststellungsfrist kann auch dann noch ergehen, wenn eine Veranlagung zur Einkommensteuer vom Finanzamt wegen Ablaufs der zweijährigen Antragsfrist des § 46 Abs. 2 Nr. 8 Satz 2 EStG bestandskräftig abgelehnt worden ist. – Wir werden in Kürze ausführlich hierüber berichten