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Erlass eines geänderten Verlustfeststellungsbescheids nach Ablauf der Feststellungsfrist
Ein auf den Schluss eines Veranlagungszeitraums festgestellter, verbleibender Verlustabzug kann trotz Ablaufs der Feststellungsfrist noch geändert werden, wenn für die Einkommensteuer des folgenden Veranlagungszeitraums – in dem der Verlustabzug zu berücksichtigen ist – die Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen ist.