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Notwendige Hinweise bei förmlicher Zustellung
Bei der förmlichen Zustellung eines Bescheids über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen durch Postzustellungsurkunde müssen Zustellungsurkunde und Sendung einen Hinweis auf den Gegenstand der Feststellung enthalten (Bezug: § 122 Abs. 5, § 179 AO 1977; § 3 Abs. 1 Satz 2, § 9 VwZG).▶NWB TAAAB-73914
▶Praxishinweise: Der BFH fordert für eine wirksame Bekanntgabe eine ausreichende Individualisierung des Inhalts der Sendung. Der bloße Ausweis der Steuernummer und der Art des Bescheids („Feststellungsbescheid”) reichen angeblich für eine Identifizierung der zugestellten Sendung nicht aus. Bei solch hohen Anforderungen könnte überlegt werden, oben nicht der Bekanntgabe mittels eingeschriebenen Briefs der Vorzug gegeben werden sollte. Bei dieser Bekanntgabe sind keine weiteren strengen For...