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Aufwendungen für VIP-Logen in Sportstätten; Hospitality-Leistungen im Rahmen der Fußballweltmeisterschaft 2006
Mit Scheiben vom (BStBl II S. 845 = StuB 2005 S. 766) hat das BMF zur ertragsteuerlichen Behandlung von Aufwendungen für VIP-Logen in Sportstätten Stellung genommen. Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind die dort getroffenen Aussagen grundsätzlich auch auf Aufwendungen anzuwenden, die im Zusammenhang mit sog. Hospitality-Leistungen zur Fußballweltmeisterschaft 2006 stehen. Hierzu gilt Folgendes:
1. Hospitality-Leistungen
Im Rahmen der Fußballweltmeisterschaft 2006 werden sog. Hospitality-Leistungen angeboten, die den Eintritt ins Stadion (verbunden mit Logen- oder bevorzugten Sitzplätzen), bevorzugte Parkmöglichkeiten, gesonderten Zugang zum Stadion, Bewirtung, persönliche Betreuung, Erinnerungsgeschenke und ein Unterhaltungsangebot umfassen. Diese werden in verschiedenen Kategorien angeboten. In Hospitality-Leistungen sind keine Werbeleistungen enthalten.S. 281
2. Anwendung der Vereinfachungsregelungen
Abweichend von Rn. 14 des ist für die pauschale Aufteilung der einzelnen Leistungselemente folgender Aufteilungsmaßstab anzuwenden:
Der Anteil für Bewirtung wird mit 30 v. H. – begrenzt auf 1 000 € pro Teilnehmer je Veranstaltung – angenommen.
Der Ante...