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Bilanzierung | Abzinsung von Sozialplanverbindlichkeiten
Verbindlichkeiten, die auf die Leistung eines Geldbetrags gerichtet und erst nach geraumer Zeit zu tilgen sind, sind nach dem NWB WAAAB-81744 – auch ohne Vorliegen einer ausdrücklichen Zinsvereinbarung – regelmäßig abzuzinsen. Dies gilt indessen nicht, soweit Verbindlichkeiten tatsächlich keinen Zinsanteil enthalten. Dazu führt der Senat weiter aus: Dies ist der Fall, wenn sich der Auszahlungs-(Verfügungs-)Betrag mit dem Rückzahlungsbetrag im Einzelfall deckt. Diese Voraussetzungen können vorliegen, wenn aufgrund der Besonderheiten des zu beurteilenden Rechtsverhältnisses nicht von der Möglichkeit einer sofortigen Erfüllung der Verbindlichkeit zum Barwert auszugehen ist. Dafür spricht insbesondere, wenn eine „kaufmännische Gepflogenheit” oder „übliche Geschäftspraxis...