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Rechnungszinssatz bei Pensionsrückstellungen
Das Institut der Wirtschaftsprüfer hält den derzeitigen Rechnungszinssatz von 6 v. H. bei Pensionsrückstellungen für „unrealistisch hoch”, weil sich ein halber Prozentpunkt Zinsdifferenz mit 10 v. H. auf die Höhe der Rückstellungen auswirke. Je höher der Zinssatz, desto niedriger seien die in der Bilanz ausgewiesenen Pensionsrückstellungen. In ihrer Antwort auf eine diesbezügliche Kleine Anfrage der FDP-Fraktion teilt die Bundesregierung diese Auffassung allerdings nicht (BT-Drucks. 16/872). Der Rechnungszinssatz von 6 v. H. bei Pensionsrückstellungen liege noch innerhalb des gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums. Die Bundesregierung räumt in ihrer Antwort ein, dass die durchschnittliche Kapitalmarktrendite der letzten Jahre geringer gewesen sei als der für die bilanzsteuerrechtliche Bewertung von Pensionsrückstellungen maßgebende Rechnungszinssatz. Allerdings handele es sich bei Pensionsrückstellungen um sehr langfristige Verpflichtungen, für die ein höherer Zinssatz grundsätzlich gerechtfertigt sei, weil der langfristige Kapitalmarktzins in der Regel über dem kurzfristigen liege. Der Gesetzgeber orientiere sich bei der Festlegung des Rechnungszinssatzes auch an der Prognose übe...