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Aufgabe aus dem europäischen und internationalen Steuerrecht
I. Sachverhalt
Rudi ist niederländischer Staatsangehöriger und wohnt in den Niederlanden. Sein dort zu versteuerndes Einkommen beträgt im Jahre 01 400 000 €. Darin enthalten sind Einnahmen von 25 000 € aus einer in Deutschland ausgeübten Tätigkeit als Beirat einer GmbH & Co. KG. Das Finanzamt setzt die Einkommensteuer auf die im Inland bezogenen Einnahmen unter Bezugnahme auf § 50 Abs. 3 Satz 2 EStG mit 6 250 € fest. Diese Steuer wurde in den Niederlanden neben der Steuer auf andere ausländische Einkünfte von der niederländischen Steuer abgezogen. Rudi schaut in die deutsche Einkommensteuer-Grundtabelle und kommt zu dem Schluss, dass er auf die 25 000 € nur ca. 4 270 € an Einkommensteuer zu zahlen habe. Jedenfalls sei die Anwendung eines Mindeststeuersatzes auf ihn als Europäer gemeinschaftsrechtswidrig. Die Anwendung des Mindeststeuersatzes auf ihn sei auch deswegen „ungerecht und verfassungswidrig”, weil er auf unselbständig Tätige nicht angewandt werde. Im Zusammenhang mit Rudis in Deutschland ausgeübter Tätigkeit fallen an einen deutschen Rechtsanwalt gezahlte Steuerberatungskosten i. H. von 550 € an, die er als Sonderausgaben berücksicht...