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Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuer-gestaltungen und Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung verabschiedet
I. Vorbemerkung
Am hat der Bundesrat sowohl dem Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen als auch dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung in der vom Deutschen Bundestag am verabschiedeten Fassung zugestimmt. Der folgende Beitrag soll im Anschluss an den in der SteuerStud 2/2006 auf den S. 55 f. gegebenen Überblick über die Gesetzentwürfe einen Überblick über die gesetzlichen Änderungen geben und dabei vor allem auf die Änderungen eingehen, die es im Laufe der parlamentarischen Beratungen an den Gesetzentwürfen gegeben hat.
II. Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen
1. Änderung der Gewinnermittlungsvorschrift des § 4 EStG
a) Änderung der Vorschrift des § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG hinsichtlich der sofortigen Abziehbarkeit von Anschaffungs- und Herstellungskosten
Die im Gesetzentwurf vorgesehene Änderung des § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG, mit der einem Steuerstundungsmodell begegnet werden soll, wurde vom Bundestag dahingehend geändert, dass die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder der an deren Stelle tretende Wert für Anteile an Kapitalgesellschaften, für Wertpapiere und vergleichbare nicht verbriefte Forderungen und Rechte,...