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Wettbewerbsrecht; | Vertrieb von CD-ROMs mit Telefonbuchdaten
Die Ausnutzung der wettbewerblichen Zwangslage der Telekom durch die systematische und vollständige Übernahme des von ihr geschaffenen Datenwerks und dessen Vermarktung durch ein privates Unternehmen unter Umgehung der in § 12 TKG vorgesehenen Vergütungspflicht entspricht nicht dem Verhalten eines anständigen Kaufmanns und stellt sich als anstößig dar. Die Telekom wird hierdurch in ihren gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten behindert, die von ihr für die Anlage und Aktualisierung der Telefonbücher aufgewendeten Kosten auszugleichen. Die in § 12 TKG geregelte Vergütungspflicht für Lizenznehmer und die darin zum Ausdruck kommende gesetzgeberische Wertung steht auch nicht im Widerspruch zu europäischen Rechtsnormen, sondern entspricht den Entwicklungen zur europäischen Vereinheitlichung des rechtlichen Schu...