Vorenthaltung einer Steuervergünstigung gegenüber
einer Kapitalgesellschaft mit Sitz und Geschäftsleitung in einem anderen
EU-Mitgliedstaat unvereinbar mit Gemeinschaftsrecht
Leitsatz
Es verstößt gegen die
gemeinschaftsrechtliche Niederlassungsfreiheit, eine Kapitalgesellschaft mit
Sitz und Geschäftsleitung in einem anderen Mitgliedstaat der EU (hier:
Italien) von einer Steuervergünstigung (hier dem Schachtelprivileg
hinsichtlich einer inländischen Tochterkapitalgesellschaft im Rahmen der
beschränkten Vermögensteuerpflicht) auszuschließen. Dies gilt
unabhängig davon, ob die Anteile an der ausländischen
Obergesellschaft im Ansässigkeitsstaat tatsächlich einer
Vermögensbesteuerung unterliegen.
Fundstelle(n): EFG 2006 S. 854 Nr. 11 IWB-Kurznachricht Nr. 14/2006 S. 633 YAAAB-81927
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