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Thüringer FG Urteil v. - IV 1190/04 EFG 2006 S. 869 Nr. 12

Gesetze: EigZulG § 2 Abs. 1 S. 1EigZulG § 4 S. 2AO 1977 § 39 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 WEG § 31AO § 15

Eigenheimzulageanspruch bei Herstellung einer Wohnung im Haus eines Dritten aufgrund eines schuldrechtlichen Wohnrechts

Leitsatz

1. Errichtet der Sohn im bisher nicht ausgebauten Dachgeschoss des elterlichen Hauses eine abgeschlossene Wohnung, so kann er auch dann als wirtschaftlicher Eigentümer zur Inanspruchnahme von Eigenheimzulage berechtigt sein, wenn das ihm von den Eltern eingeräumte zeitlich unbegrenzte, innerhalb der Familie vererb- und veräußerbare Dauernutzungsrecht zwar nicht im Grundbuch eingetragen worden ist, er aber bei vorzeitiger Beendigung des Dauernutzungsrechts einen nach dem Verkehrswert bemessenen Abfindungsanspruch gegen die Eltern hat.

2. Ihm steht auch dann weiter Eigenheimzulage zu, wenn er vor Ablauf des Förderzeitraums auszieht und die Wohnung einer Angehörigen unentgeltlich zur Nutzung überlässt.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 869 Nr. 12
GAAAB-81920

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Nutzungsdauer:
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Thüringer FG, Urteil v. 12.12.2005 - IV 1190/04

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