Eigenheimzulageanspruch bei Herstellung einer Wohnung im Haus eines Dritten aufgrund eines schuldrechtlichen Wohnrechts
Leitsatz
1. Errichtet der Sohn im bisher nicht ausgebauten Dachgeschoss des elterlichen Hauses eine abgeschlossene Wohnung, so kann
er auch dann als wirtschaftlicher Eigentümer zur Inanspruchnahme von Eigenheimzulage berechtigt sein, wenn das ihm von den
Eltern eingeräumte zeitlich unbegrenzte, innerhalb der Familie vererb- und veräußerbare Dauernutzungsrecht zwar nicht im Grundbuch
eingetragen worden ist, er aber bei vorzeitiger Beendigung des Dauernutzungsrechts einen nach dem Verkehrswert bemessenen
Abfindungsanspruch gegen die Eltern hat.
2. Ihm steht auch dann weiter Eigenheimzulage zu, wenn er vor Ablauf des Förderzeitraums auszieht und die Wohnung einer Angehörigen
unentgeltlich zur Nutzung überlässt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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